Sinn und Zweck hierbei ist, personenbezogene Daten -seien es die von Verstorbenen oder Nutzungsberechtigten oder sonstigen Personen- möglichst komfortabel und ohne die Gefahr von evtl. Schreibfehlern und Doppel-Eingaben auszuwählen anstelle manuell eingeben zu müssen. Dies spart Arbeit und vermeidet Fehler und Redundanzen.
Wir unterscheiden hierbei in drei Kategorien:
a) ein einmaliger Import in die Personendaten oder
b) ein fortlaufender Datenabgleich mit dem Meldewesen
c) direkter (lesender) Zugriff auf die Datenbank des Meldewesens
So ist es z.B. möglich, zum Ersteinsatz von HADES einen Initial-Datenbestand aus dem Meldewesen komplett nach HADES zu importieren, um die Daten möglichst vieler Personen schoneinmal in HADES greifbar zu haben, um diese nicht nach und nach im Bestattungsfall manuell eingeben zu müssen.
Auf der anderen Seite können aktuelle Sterbefälle oder geänderte Personendaten aus dem Meldewesen auch über eindeutige Kriterien (bspw. Personalausweisnr. o.ä.) fallweise übergeben und automatisiert mit den bereits in HADES vorhandenen Personendaten abgeglichen werden.
Bei der Suche nach Personen können Sie bei Einsatz einer Meldewesen-Schnittstelle dann ganz einfach entscheiden, ob eine Person aus dem Meldewesen oder aus HADES verwendet werden soll und welche der Datenquellen maßgeblich sein soll. Ganz einfach über den entsprechenden Suchdialog…